Sanierung von baubiologischen Störungen

Zuletzt aktualisiert am 23.07.2026

Baubiologische Sanierungen sind stoff- und objektspezifisch. Ziel, Schutzmaßnahmen, Ausführung und Erfolgskontrolle werden vor Beginn festgelegt. Pauschale „Entgiftungs-“ oder Abschirmlösungen ohne Ursachen- und Quellenprüfung sind nicht fachgerecht.

Sanierungsziel und Planung

Zuerst wird festgelegt, welche Quelle beseitigt, welche Konzentration reduziert oder welcher bauliche Zustand erreicht werden soll. Dabei werden Nutzung, besonders empfindliche Personen, Denkmalschutz, Wirtschaftlichkeit und spätere Kontrolle berücksichtigt.

Schadstoffsanierung

Je nach Stoff kommen Ausbau, staubarme Bearbeitung, Kapselung, Reinigung oder Nutzungsbeschränkungen infrage. Bei Asbest, alter Mineralwolle und anderen Gefahrstoffen bestimmen Gefahrstoffverordnung und technische Regeln Qualifikation, Arbeitsverfahren, Abschottung, Anzeige und Entsorgung.

Schimmelsanierung

Schimmelsanierung beginnt mit der Beseitigung der Feuchteursache. Befallene Materialien werden abhängig von Material und Ausdehnung gereinigt oder entfernt. Arbeitsbereiche sind gegen Verschleppung zu sichern; anschließend folgen Feinreinigung und eine dem Schaden angemessene Erfolgskontrolle.

Elektromagnetische Felder

Vor Abschirmmaßnahmen werden Quelle, Frequenzbereich und Feldverteilung gemessen. Häufig sind Abstand, Leitungsführung, Betriebsweise oder eine fachgerechte Elektroinstallation sinnvoller als großflächige Abschirmungen. Jede Abschirmung ist nach Ausführung messtechnisch zu kontrollieren und muss elektrisch sowie brandschutztechnisch geeignet sein.

Holzschutz und biogene Schäden

Bei holzzerstörenden Pilzen und Insekten sind Artbestimmung, Aktivität, Feuchteursache und Resttragfähigkeit zu klären. Maßnahmen richten sich nach DIN 68800-4 und dem konkreten Befund.

Erfolgskontrolle

Die Kontrolle wird schon in der Planung definiert. Sie kann Sicht- und Geruchsprüfung, Feuchte- und Funktionskontrolle, Reinigungsprüfung, Material- oder Luftproben sowie Wiederholungsmessungen umfassen. Das Verfahren muss zum Sanierungsziel passen.

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